Allgemeine Geschäftsbedingungen CT Vital Cooling GmbH
1 VERTRAGSPARTNER, VERTRAGSGEGENSTAND
1.1 Vertragspartner des Mitglieds ist der in der Mitgliedschaftsvereinbarung genannte Betreiber der Vitalcooling Studios (nachstehend nur „Vitalcooling” oder „Studio” genannt).
1.2 Das Mitglied erhält das Recht, entsprechend diesen Mitgliedschafts-bedingungen während der ausgehängten Öffnungszeiten (siehe Ziffer 8) und entsprechend der ergänzend zu diesen allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen geltenden und im Studio aushängenden Hausordnung das zur Verfügung stehende ACP im Club zu nutzen.
CT Vital Cooling GmbH behaltet sich vor, das Studio an Sonntagen und Feiertagen geschlossen zu halten.
1.3 Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur bei Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises möglich.
2 GELTUNG DIESER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
2.1 Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Mitgliedschaftsverträge sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und evtl. geänderter Leistungsangebote.
2.2 CT Vital Cooling GmbH ist berechtigt, die allgemeinen Mitgliedschafts-bedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil des Mitglieds sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung der Leistungen und des Vertrags und dieser allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für das Mitglied unter Berücksichtigung der Interessen von CT Vital Cooling GmbH zumutbar sind. Im Falle von Änderungen wird CT Vital Cooling GmbH dem Mitglied das Vertragswerk unter Hervorhebung der Änderungen übermitteln. Das Mitglied kann einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail gegenüber CT Vital Cooling GmbH widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird CT Vital Cooling GmbH das Mitglied in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
3 MITGLIEDSCHAFT/BEHANDLUNGSPAKETE
3.1 Die Mitgliedschaft wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und beginnt zum 1. des dem Vertragsschluss folgenden Monats, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Behandlungspakete zu einem individuellen Zeitpunkt und Zeitraum.
3.2 Mitgliedschaften, für die eine Mindestlaufzeit vereinbart wird, verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht fristgemäß gekündigt werden (s. Ziffer 6). Behandlungspakete bedürfen keiner Kündigung.
3.3 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Behandlungspakete können übertragen werden.
4 MITGLIEDS BEITRAG, ZAHLUNGSWEISE
4.1 CT Vital Cooling GmbH bietet als Zahlungsmöglichkeit die Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren an: Hier werden die Beiträge jeweils am ersten Banktag eines Monats dem Konto des Mitglieds belastet. Bei anderen Zahlungsweisen sind unsere jeweiligen Bestimmungen zu erfragen und zu beachten.
4.2 Bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit und Vorauskasse ist unabhängig von der Zahlungsart (Ziffer 4.1) der gesamte Betrag im Voraus zum Vertragsbeginn fällig. Daneben besteht bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit auch die Möglichkeit einer monatlichen Zahlung entsprechend der Zahlungsart gemäß Ziffer 4.1. Behandlungspakete sind individuell fällig.
4.3 Im Verzugsfall werden anfallende Mahnkosten berechnet.
4.4 Im Falle jeder mangels Deckung oder mangels unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist CT Vital Cooling GmbH berechtigt, die für die Bankrücklastschrift und durch die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Gerät das Mitglied mit Zahlungen in Rückstand, die der Höhe nach dem Betrag von 2 Monatsbeiträgen entsprechen, kann CT Vital Cooling GmbH die Mitgliedskarte des Mitglieds bis zum Ausgleich der ausstehenden Zahlungen sperren, die Mitgliedschaft außerordentlich kündigen und/oder von dem Mitglied Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen fordern.
4.5 Die vereinbarte Vorabnutzungsgebühr, die Gebühr für das Startpaket und die Verwaltungsgebühr sind bei Abschluss des Vertrages fällig. Die Nichtzahlung dieser Gebühren entbindet das Mitglied nicht vom Vertrag.
4.6 CT Vital Cooling GmbH bietet verschiedene Ermäßigungen an. Je Mitgliedschaft ist nur eine Ermäßigung möglich. Die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung sind ggf. durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Das Mitglied hat CT Vital Cooling GmbH umgehend darüber zu informieren, wenn die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung nicht mehr vorliegen. Weiterhin hat das Mitglied mindestens alle 6 Monate die Voraussetzungen erneut zu belegen. Geschieht das nicht, wird die vereinbarte Ermäßigung außer Kraft gesetzt und der monatliche Beitrag wird um den ausgewiesenen Rabattbetrag erhöht. Eine rückwirkende Ermäßigung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.
4.7 Der monatliche Beitrag gilt, wie umseitig vereinbart, bei Mindestlaufzeit-verträgen als fest vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder bei Verträgen auf unbestimmte Zeit kann der Beitrag durch CT Vital Cooling GmbH zum Beginn eines neuen Kalenderjahres mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat geändert werden.
5 MITGLIEDSAUSWEIS
5.1 Nach Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages stellt CT Vital Cooling GmbH einen Mitgliedsausweis (Zugangskarte) aus. Der Mitgliedsausweis verbleibt im Eigentum von CT Vital Cooling GmbH und ist nach Vertragsablauf an CT Vital Cooling GmbH herauszugeben. Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar. Bei Missbrauch des Mitgliedsausweises behält sich CT Vital Cooling GmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
5.2 Der Verlust oder die Zerstörung des Mitgliedsausweises ist CT Vital Cooling GmbH unverzüglich mitzuteilen.
6 KÜNDIGUNG
6.1 Die Mitgliedschaft mit fester Laufzeit kann mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Verträge mit anfänglich vereinbarter Mindestlaufzeit können mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit und nach einer Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
6.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung kann im Club persönlich abgegeben oder per Post/Mail an den Club gesandt werden.
6.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
6.4 Probezeit: Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss kann die Mitgliedschaft schriftlich gekündigt werden. Uber die Gebühren für Startpaket,Verwaltung, vorab Nutzung sowie den ersten Monatsbeitrag hinaus entstehen dem Mitglied keine weiteren Kosten.
7 KRANKHEIT. SPORTUNFÄHIGKEIT, RUHEZEITEN
7.1 Bei durch das Mitglied nachgewiesener Krankheit oder berufsbedingter Abwesenheit kann CT Vital Cooling GmbH dem Mitglied eine Ruhezeit von bis zu sechs Monaten gewähren. Das Mitglied muss die Ruhezeit schriftlich bei CT Vital Cooling GmbH beantragen. Die Ruhezeit wird monatsweise gewährt und schließt sich an die vereinbarte Laufzeit der Mitgliedschaft an. Während einer Ruhezeit kann keine weitere Ruhezeit gewährt werden, sofern bereits 6 Monate gewährt wurden. Anstelle der Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gilt für die Fälle einer gewährten Ruhezeit die Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der an den Vertrag angehängten Ruhezeit.
7.2 Der Antrag ist bei CT Vital Cooling GmbH spätestens 14 Tage vor geplantem Ruhezeit Beginn zu stellen. Ein Attest muss grundsätzlich spätestens 3 Wochen nach Beginn der Erkrankung/Sportunfähigkeit CT Vital Cooling GmbH im Original vorliegen. Eine rückwirkende Anerkennung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.
7.3 Ziffer 6.3 bleibt unberührt.
8 ÄNDERUNGEN DER ÖFFNUNGSZEITEN
CT Vital Cooling GmbH behält sich vor, die Öffnungszeiten des Studios in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie Ausbildungsmaßnahmen. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.
9 ÄNDERUNGEN DER VERTRAGSDATEN
Änderungen der Vertragsdaten, z. B. Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung, sind CT Vital Cooling GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten für notwendige Gebühren bei Adressenermittlungen bzw. Rücklastschriften trägt das Mitglied, wenn es seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist.
10 HAFTUNG
Die Haftung von CT Vital Cooling GmbH auch für Folgeschaden, ist auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen keine Haftung übernommen.
11 DATENSCHUTZ UND INFORMATIONEN NACH ART. 13 DSGVO
CT Vital Cooling GmbH nimmt den Schutz personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir behandeln diese Daten stets vertraulich und zweckbestimmt nach Maßgabe der Datenschutzgesetze und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist das in der Mitgliedschaftsvereinbarung angegebene CT Vital Cooling GmbH Studio.
Mit der Mitgliedschaft erheben wir die vom Mitglied angegebenen Daten wie Name, Vorname, Anschrift, Kontoverbindung, Geburtsdatum, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) und Daten zur Studionutzung (Anwesenheits-/Zutrittsdaten), die zum Zwecke der Vertragsverwaltung – und Erfüllung erforderlich sind sowie zur Trainingsgestaltung und -optimierung verarbeitet und genutzt werden. Die Zustimmung des Mitglieds vorausgesetzt, nutzen wir die Daten auch zum Zwecke der Kommunikation, um dem Mitglied Informationen zu CT Vital Cooling GmbH sowie zu allgemeinen Fitness-, Trainings- und Ernährungsthemen nebst Empfehlungen und Reports der Trainer zur Verfügung zu stellen. Daneben erheben und verarbeiten wir Gesundheitsdaten wie Gewicht, Größe, Blutdruck, Erkrankungen und Beschwerden ebenso wie den Zustand der Fitness und Ernährungsgewohnheiten des Mitglieds, um die persönliche Verfassung des Mitglieds im Rahmen der Trainingsplanung- und Optimierung sowie zur Notfallversorgung berücksichtigen zu können, soweit das Mitglied sich damit einverstanden erklärt. Hierzu kann ein “Fitness- und Ernährungsprofil” mit dem Mitglied angelegt werden.
Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind die Vertragsbeziehung und Einwilligung des Mitglieds. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist das Vertragsverhältnis.V.m. Art.6 Abs.]. lit.b DSGVO, Ihre Einwilligung i.V.m.Art.6 Abs.i lit.a EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sowie die Wahrung berechtigter Interessen gemäß Art.6 Abs.i lit.f DSGVO. Die von CT Vital Cooling GmbH erhobenen Daten werden in Papierform sowie in elektronischer Form gespeichert und verarbeitet. Gesundheits- und Ernährungsdaten werden ohne Anlage von elektronischen Profilen gespeichert. Sie werden ausschließlich von CT Vital Cooling GmbH, deren Mitarbeitern und Auftragsverarbeitern als Empfänger unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit nicht eine ausdrückliche Einwilligung erfolgt oder hierfür eine rechtliche Grundlage existiert (z.B. gesetzliche Verpflichtung).
Das Mitglied kann jederzeit Auskunft (Art. 15 DSGVO) und Berichtigung (Art3.6 DSGVO) seitens des Verantwortlichen über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Darüber hinaus bestehen die Rechte auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DSGVO), eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie das Recht der Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit der Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde besteht.
CT Vital Cooling GmbH verarbeitet die personenbezogenen Daten nur solange dies zur Vertragserfüllung, der Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zu den in der Einwilligung angegebenen Zwecken erforderlich ist. Ist die Verarbeitung zu vorgenannten Zwecken nicht erforderlich, werden die personenbezogenen Daten nach Ablauf der Mitgliedschaft gelöscht, soweit nicht die weitere Verarbeitung zur Erfüllung handeln- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (drei bis zehn Jahre) oder der Erhaltung von Beweismittel im Rahmen der Verjährungsvorschriften (in der Regel 3, in gewissen Fallen aber auch bis zu 30 Jahre) erforderlich ist oder das Mitglied in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abel 5.1 lit a DSGVO eingewilligt hat.
Soweit das Mitglied personenbezogene Daten, insbesondere Trainings- und Gesundheitsdaten, auf eigenen Unterlagen oder Datenträgern führt und im CT Vital Cooling GmbH Studio verwahrt, werden diese Daten nicht verarbeitet oder von Dritten genutzt. Das Mitglied ist für die Datensicherheit dieser Unterlagen oder Datenträger selbst verantwortlich.
12 VIDEOÜBERWACHUNG
Soweit im CT Vital Cooling GmbH Studio eine Videoüberwachung erfolgt, ist dies im bzw. am Studio deutlich gekennzeichnet. Überwacht wird nur der innere Eingangs-und Trainingsbereich zum Zwecke der Sicherheit, der Ausübung des Hausrechts und zur Verfolgung von Straftaten. Eine Videoüberwachung erfolgt nur außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, da in diesen Zeiten das Training unbeaufsichtigt sein kann. Erhobene Daten sind die Bildnisse der abgebildeten Personen. Die Videoaufnahmen werden ausschließlich im Falle eines Straftatverdachtes oder in Notfällen eingesehen und regelmäßig spätestens 72 Stunden nach der Aufzeichnung gelöscht. Es gelten im Übrigen die vorgenannten Informationen und Regelungen zum Datenschutz unter Ziffer